Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
- Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen als allein verbindlich an; entgegenstehende Bestimmungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, ohne dass es eines ausdrücklichen Widerspruchs durch den Lieferer bedarf. Hiervon abweichende mündliche Vereinbarung ist der Tag des Abschlusses des Liefervertrages. Änderungen sind nach dem Zugang der Auftragsbestätigung nicht mehr möglich.
- Die in den Verkaufskatalogen, Preislisten und Montageplänen des Lieferers enthaltenen Angaben gelten vorbehaltlich möglicher Änderungen, die sich der Lieferer vorbehält. Alle Preise werden bis 3 Monate nach Auftragseingang nicht erhöht, sofern nicht ausdrücklich durch den Lieferer vermerkt. Lieferungen für Sonderanfertigungen betragen in der Regel 6-12 Wochen nach Auftragseingang, sonst innerhalb spätestens 8-10 Werktagen. Bei Abänderungen verlängert sich die Lieferzeit entsprechend dem Arbeitsaufwand.
- Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung. Sie verlängert sich –auch innerhalb eines Lieferverzuges- angemessen bei Eintritt von unvorhergesehenen Hindernissen, die der Verkäufer trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen, Verzögerungen in der Anlieferung vom Hersteller. Entsprechendes gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung. Unabhängig davon gilt als vereinbart, dass der Verkäufer die Lieferfrist bis zu 2 Wochen überschreiten darf.
- Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, Falschlieferung und/oder wegen Nichtlieferung sind ausgeschlossen.
- Teillieferungen sind zulässig.
- Falsche oder fehlende Teile werden von uns frachtfrei und kostenlos ersetzt, sofern eine Falschlieferung und/oder fehlende Teile nachgewiesen durch unser Verschulden verursacht wurden. Eventuell entstehende weitere Kosten gehen zu Ihren Lasten.
- Die Zahlung hat sofort rein netto ohne Abzug von Skonto zu erfolgen, sofern nicht andere Zahlungsziele ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt wurden. Bei Zielüberschreitungen, gleich aus welchem Grunde, tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Lieferanten. Der Käufer hat das Recht, die bezogene Ware zu verarbeiten. Im Falle der Verarbeitung gilt der Verkäufer jedoch als Hersteller bzw. Lieferer im Sinne von § 950 BGB. Der Verkäufer erwirbt das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen, während der Verarbeiter nur Verwalter sein soll. Insoweit als durch die Verarbeitung eine Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen erfolgt, geht das dadurch entstandene Miteigentum mit derselben Maßgabe auf den Verkäufer über.
- Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur das allgemein Aussehen des Materials oder Produkts.
- Die Ware ist nach Anlieferung unverzüglich zu überprüfen. Mängel sind spätestens am Tag nach der Lieferung, in jedem Fall vor weiterem Transport oder Verarbeitung schriftlich per Fax anzumelden. Offensichtliche Transportschäden müssen sofort auf dem Lieferschein des Auslieferungsfahrers vermerkt werden. Für alle Mängel haftet der Verkäufer im Rahmen dieser Bedingungen. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Wandlung, Minderung und Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Weiterhin ist für den Käufer das Recht der Aufrechnung ausgeschlossen. Die Prüfung des Materials hat stets vor dem Einbau stattzufinden. Reklamationen bei bereits verarbeitetem Material können nicht berücksichtigt werden.
- Widerrufs- bzw. Rückgabefrist
Verbraucher nach §312 b BGB sind berechtigt, innerhalb von 14 Tagen seit Zugang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten. Sie können den Widerruf vollziehen, indem Sie diesen gegenüber emkatron auf einem dauerhaften Datenträger erklären oder die Ware zurücksenden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. die rechtzeitige Rücksendung der Ware.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist –sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt- Heilbronn.
- Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem von der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Beilstein, Juni 2004
www.emkatron.de michalski@emkatron.de Klaus Hermann Michalskiemkatron •
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